Die Waldstetter Thomas Herkommer, Markus Seitzer, Lisa Fischer, Andreas
Seitzer und Ralf Rommel gewinnen den Kreispokal in Durlangen. Nach einem
spannenden Halbfinale gegen den SV Brainkofen (3:2 Sieg nach Stechen 10:9)
gewann die Waldstetter Mannschaft im Finale gegen den SV Göggingen.

Übergabe des Kreispokals an den Mannschaftsführer Ralf Rommel.

Die Ergebnisse des Halbfinales und des Finales hier.
Die große Koalition hat sich auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts
verständigt. Die Änderungen gehen noch weit über den vom Bundesinnenministerium
vorgelegten Gesetzentwurf hinaus. Das neue Waffengesetz, das der Bundestag am
Freitag verabschieden will, soll einen Beitrag zur Eindämmung der
Gewaltkriminalität leisten. Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt
aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer. Es ist die zweite
umfangreiche Verschärfung nach 2002. Damals reagierte der Gesetzgeber auf den
Amoklauf eines Erfurter Gymnasiasten.
Das neue Gesetz verbietet das
öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen so genannten Anscheinswaffen
gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation
können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden.
Das Verbot bezieht auch die meisten der so genannten Softair-Waffen ein. Das
sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen
werden. Transportiert werden dürfen diese Waffen nur noch in geschlossenen
Behältnissen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft
werden.
Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Messer mit einer
feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der
Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des
Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen
Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer
einsetzen. Allein in Berlin wird 2007 die Zahl dieser Straftaten mit 1565
angegeben. 2006 waren es 1135.
Das Mindestalter bleibt bei 12 Jahren. Die Koalition kam der Forderung der
Schützenverbände nicht nach, zur Förderung des Leistungssports das Alter auf 10
Jahre abzusenken. Die Abgeordneten forderten das Bundesinnenministerium auf, für
eine einheitliche Anwendung der bestehenden Ausnahmeregelungen für das Schießen
durch besonders qualifizierte Jungschützen zu erreichen.
Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockiersystem für geerbte Waffen vor.
Danach dürfen ab dem 1. April 2008 Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger
oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten,
wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.
- offizielle Pressemitteilung -